Mit dem Alleinauftrag verpflichten Sie den Makler für die Vertragslaufzeit zu intensiven Bemühungen, um den gewünschten Kauf oder Verkauf zu einem guten Abschluss zu bringen. Der Makler stellt bei einem Alleinauftrag sein ganzes Fachwissen, seine Verbindungen und seine Marktkenntnisse sowie seine Kenntnis der kompletten Abwicklungsmodalitäten eines Immobiliengeschäfts in den Dienst seines Kunden.
Anders gestaltet sich die Situation beim allgemeinen Auftrag. Dieser verpflichtet einen Makler zu keinen besonderen Aktivitäten, um den Auftrag voranzutreiben. Werden, wie es bei Allgemeinaufträgen leider immer noch vorkommt, verschiedene Makler zur Beschleunigung parallel beauftragt, riskieren Sie womöglich, dass eine von mehreren Seiten angebotene Immobilie „zu Tode angeboten“ wird. Dies lässt weder das Objekt selbst noch die Verkaufsabsicht des Eigentümers als besonders vertrauenswürdig erscheinen.
Daher Vertrauen Sie uns – wir bieten Ihnen professionelle Auftragsabwinklung und das aus einer Hand.
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